Ein Auszug aus den offiziellen ausländischen Dokumenten, die unsere beeidigten Übersetzer für Sie übersetzen und beglaubigen können:
- √Geburts- und Heiratsurkunden
- √Diplome, Arbeitszeugnisse, u.ä.
- √Führerscheine
- √Verträge
- √Gerichtsurteile
In vielen Fällen brauchen Sie uns nicht einmal das Originaldokument zu senden. Es reicht, wenn Sie das Dokument einscannen oder mit dem Smartphone abfotografieren.
Unser Versprechen: Innerhalb von 60 Minuten nach der Anfrage erhalten Sie ein transparentes Angebot für die beglaubigte Übersetzung von uns. Akzeptieren Sie es und nehmen die Zahlung vor, macht sich ein für Ihre Sprache zuständiger beeidigter Übersetzer schnellstmöglich an die Arbeit.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Internationale Mobilität ist in der heutigen globalisierten Welt selbstverständlich. Die eine möchte in einem anderen Land studieren, weil sie sich davon Karrierevorteile verspricht, der andere zieht für die Liebe ins Ausland und will dort heiraten. Doch sobald Behörden oder andere öffentlichen Stellen ins Spiel kommen, müssen offizielle Dokumente vorgelegt werden, und zwar in der Landessprache.
Eine einfache Übersetzung reicht dafür nicht. Ein spezieller ermächtigter Übersetzer (Übersetzerinnen sind natürlich mitgemeint) muss die Übersetzung erstellen und mit einem Stempel versehen. Nur dann ist sie behördlich und gerichtlich anerkannt. Meist werden diese Personen als vereidigter oder beeidigter Übersetzer bezeichnet.
Unser Übersetzungsbüro arbeitet mit mehreren beeidigten Übersetzern in verschiedenen Sprachen, damit wir für Sie in kürzester Zeit eine bestätigte Übersetzung mit Siegel erstellen können.
Was ist ein beeidigter Übersetzer?
Ein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer hat nach §189 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes einen Eid abgelegt. Dieser Eid ist vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.
Diesen Eid dürften nur qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher ablegen, die beim Landgericht ihres Bundeslandes eine entsprechende fachliche Befähigkeit und persönliche Eignung nachgewiesen haben. Damit wird sichergestellt, dass die Person über ausreichende Fähigkeiten verfügt, auch komplizierte ausländische Fachtexte und juristische Ausdrücke korrekt zu übersetzen.
Damit die Übersetzung als amtlich anerkannte Übersetzung nach §142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung gilt, wird sie mit Ort, Datum und in einigen Bundesländern mit dem Stempel des Übersetzers versehen. Der Stempel umfasst Name, Sprachpaar und manchmal Adresse des Übersetzers.
→ Gut zu wissen: Beglaubigte Übersetzungen werden bei uns nach Normzeilen und Aufwand berechnet und nicht mit Pauschalpreisen. Wir sind der Überzeugung, dass dies fairer ist: Für ein kurzes Standarddokument wie eine Heiratsurkunde sollten Sie weniger zahlen müssen als für ein umfassendes gerichtliches Dokument aus dem anderen Land.
Welche Arten von beglaubigter Übersetzung gibt es?
Wenn Sie bei uns eine Übersetzung für gerichtlich verwertbare Dokumente in Auftrag geben, müssen Sie zwischen einer von drei Arten der Beglaubigung wählen:
- Beglaubigte Übersetzung einer Kopie/eines Scans
- Beglaubigte Übersetzung eines Originals
- Beglaubigte Übersetzung mit QES (Qualifizierte Elektronische Signatur)
Sind Sie unsicher, welche dieser Varianten für Sie in Frage kommt? Hier erklären wir sie Ihnen ausführlich:
Beglaubigte Übersetzung einer Kopie/eines Scans
Dies ist die einfachste Variante der bestätigten Übersetzung mit Siegel und in den meisten Fällen vollkommen ausreichend. In diesem Fall bleibt das Original bei Ihnen. Sie brauchen sich nicht die Mühe zu machen, es per Post einzusenden und dabei das Risiko eines Verlustes auf dem Postweg einzugehen.
Stattdessen schicken Sie uns eine Kopie.
- Als Papierkopie im Briefumschlag per Post
- Eingescannt als digitales Dokument (z. B. als PDF)
- Mit dem Smartphone abfotografiert als Bilddatei (z. B. als JPG)
In diesem Fall beglaubigt ein beeidigter Übersetzer, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich anhand der übermittelten Kopie erstellt wurde. Er kann jedoch nicht die Echtheit des Originals beglaubigen. Kopien werden darum nur in einigen Bereichen akzeptiert, darunter:
- Uni-Assist (Zentrale Vorprüfungsstelle für internationale Studienbewerbungen in Deutschland)
- Direkte Bewerbungen bei deutschsprachigen Universitäten und anderen Bildungsträgern
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Zeugnisse bei Bewerbungen
- Visa- und Aufenthaltsverfahren
- Diverse Verträge wie Kauf- und Mietverträge, Arbeitsverträge, etc.
- Medizinische Dokumente für die (Weiter-)Behandlung in einem anderen Land
Sollten Zweifel an der Echtheit der Übersetzung bestehen, kann die zuständige Stelle das Original nachfordern. Sind Sie unsicher, ob eine Kopie ausreicht, sollten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle nachfragen, ehe Sie uns mit Ihrer beglaubigten Übersetzung beauftragen. So sparen Sie sich eine kostenpflichtige Wiederholung.
Beglaubigte Übersetzung eines Originals
In bestimmten Fällen bestehen Behörden auf der Vorlage des Originals. Damit sollen jegliche Zweifel an der Echtheit des Dokuments ausgeräumt werden. In diesem Fall müssen Sie uns das Original per Post zusenden: Wir empfehlen den Versand als Einschreiben, um das Risiko des Verlustes auf dem Postweg zu minimieren.
Der Übersetzer verbindet die Übersetzung untrennbar mit dem Original und versieht sie mit einem entsprechenden Vermerk, z. B. „Übersetzung aus dem Original‟. Wir schicken beides dann wieder an Sie zurück.
Mit Siegel bestätigte Übersetzungen, bei denen das Original vorliegen muss, sind unter anderem für folgende Institutionen erforderlich:
- Standesamt (z. B. Geburts-, Hochzeits- und Sterbeurkunden)
- Apostille nach der Den Haager Übereinkunft
- Einbürgerungsverfahren und andere Verfahren rund um die Staatsangehörigkeit
- Gerichtsverfahren mit sensiblen Daten
Die Akzeptanz ist allgemein am höchsten, wenn Sie ein Original samt beglaubigter Übersetzung vorlegen. Es kann sich also auch dann lohnen, wenn es nicht ausdrücklich gefordert wird.
Beglaubigte Übersetzung mit QES
Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist in der EU der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und nach §126 Bundesgesetzbuch und eIDAS-Verordnung voll rechtsgültig.
In Bezug auf gerichtlich verwertbare Dokumente bedeutet dies, dass nicht unbedingt eine handschriftliche Unterschrift und ein Stempel des ermächtigten Übersetzers erforderlich ist. Er kann die Übersetzung mit der QES digital beglaubigen. Dies ist vor allem dann praktisch, wenn es schnell gehen muss. Die wichtigsten Merkmale:
- Wird als PDF-Datei erstellt.
- Die digitale Signatur ist darin eingebettet.
- Nach der Signatur sind keine Veränderungen mehr möglich.
- Die digitale Signatur wird vom Empfänger mit einer Software geprüft.
→ Wichtig: Eine beglaubigte Übersetzung mit QES ist nur am Bildschirm gültig, wo sie mit der Software geprüft werden kann. Ein Ausdruck in Papierform verliert die rechtliche Beweiskraft der Beglaubigung. Sie sollten die PDF-Datei also sorgfältig aufbewahren.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Sie wissen jetzt, welche drei Varianten der beglaubigten Übersetzung es gibt: vollkommen digital (mit QES), halb digital (mit digitaler Kopie) und komplett analog (mit dem Originaldokument).
Wie aber sieht eine amtlich anerkannte Übersetzung eigentlich aus? Dies erklären wir Ihnen hier ausführlich, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Online tummeln sich viele schwarze Schafe, die scheinbare beglaubigte Übersetzungen anbieten, ohne jedoch entsprechend qualifizierte vereidigte Übersetzer im Team zu haben. Darum hier die wichtigsten Aspekte:
Die Übersetzung selbst
Der Übersetzungstext muss alles enthalten, was im Original zu sehen ist. Also nicht nur die Überschriften und den Fließtext, sondern auch alle Aktenzeichen, Nummern und etwaigen Randnotizen und handschriftliche Vermerke. Das Layout bleibt dabei so weit wie möglich erhalten, damit der zuständige Sachbearbeiter den übersetzten Inhalt sofort an der richtigen Stelle findet.
Andere im Original sichtbare Elemente werden beschrieben, zum Beispiel [Unterschrift Standesbeamter] oder [Rundes gestempeltes Siegel der Universität].
Die Beglaubigung
Die Beglaubigung erfolgt entweder nur in der Zielsprache (in diesem Fall Deutsch) oder in der Ausgangs- und Zielsprache. Sie lautet in etwa „Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung aus der spanischen Sprache in die deutsche Sprache. Übersetzt aus einer als digitaler Scan vorliegenden Kopie. Uli Übersetzermann, beeidigter Übersetzer, Lörrach, den 1.02.2026‟
Diese Erklärung wird mit dem Stempel des beeidigten Übersetzers als Ergänzung zur Unterschrift versehen. Der Stempel enthält in der Regel den Namen des Übersetzers und seine Sprachpaare, sowie manchmal seine vollständige Adresse und/oder ein Hinweis auf seine Ermächtigung.
Die Befestigung
Die Übersetzung wird an eine Kopie des Originals geheftet oder auf andere Weise untrennbar mit ihr verbunden (nicht an das Original selbst, um Löcher oder andere Schäden zu vermeiden). Wir verwenden dafür spezielle Ösen oder eine spezielle Faltung der Ecken. Dies verhindert, dass nach der Übersetzung noch Seiten ausgetauscht oder anderweitig manipuliert werden. Die zuständige Behörde prüft, dass Übersetzung, Kopie und Original übereinstimmen.